Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld


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Information zur IHK-Zertifizierung
Information zur IHK-Zertifizierung
Wohnimmobilienverwalter

1. Sachkundenachweis

Durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEG) vom 16. Oktober 2020 wurde der grundsätzliche Anspruch jeder Wohnungseigentümerin/jedes Wohnungseigentümers in Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters eingeführt.
Soweit nicht eine gleichgestellte Berufsqualifikation nachgewiesen werden kann, muss für den Sachkundenachweis die Sachkundeprüfung „Zertifizierter Verwalter nach § 26 a WEG“ erfolgreich abgelegt werden. Für die Durchführung der Sachkundeprüfung sind die Industrie- und Handelskammern zuständig.
Die Zertifizierung ist keiner Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Nr. 4 GewO. Verwalter können also ihre Tätigkeit grundsätzlich auch ohne Zertifizierung aufnehmen und dieser nachgehen.

 

Stichtag für die Neuregelung im WEG auf den 1. Dezember 2023 verschoben

https://www.dihk.de/de/themen-und-positionen/recht-in-der-wirtschaft/gewerberecht/wohneigentums-management-was-zertifizierte-verwalter-wissen-muessen-67806

 

2. Gleichgestellte Berufsqualifikationen

Von der Sachkundeprüfung befreit sind all die Gewerbetreibenden, die eine gleichgestellte Berufsqualifikation nachweisen können. Der Gesetzgeber hat mit § 7 ZertVerwV einen abschließenden Katalog von gleichgestellten Berufsqualifikationen geschaffen. Wer eine dieser Voraussetzungen erfüllt, muss keine Sachkundeprüfung ablegen und darf sich zertifizierter Wohnimmobilienverwalter nennen. Andere Fortbildungen oder Abschlüsse können nicht anerkannt werden. Bitte beachten Sie, dass die Industrie- und Handelskammer keine Gleichwertigkeitsbescheinigungen ausstellt!

 

3. Befreiung von der mündlichen Prüfung

Eine Befreiung von der mündlichen Prüfung ist nicht möglich.

 

4. Prüfungstermine und Anmeldung

Die Anmeldung zur Sachkundeprüfung kann ausschließlich online erfolgen und wird in der Regel 6 Wochen vor dem Termin freigeschaltet. Die praktische Prüfung findet in der Regel am Freitag nach der schriftlichen Prüfung statt. Die Anmeldung kann bis 15 Tage vor dem Prüfungstermin erfolgen, solange noch Plätze zur Verfügung stehen. Die Teilnehmer erhalten nach der Anmeldung eine Email, die innerhalb von 24 Stunden durch Anklicken des Links bestätigt werden muss.

Prüfungstermine 2024:

Schriftlicher Teil

Praktischer Teil

Anmeldung ab

Anmelde-
schluss

07.02.2024

16.02.2024

21.12.2023

23.01.2024

13.03.2024

22.03.2024

31.01.2024

27.02.2024

10.04.2024

19.04.2024

28.02.2024

26.03.2024

08.05.2024

17.05.2024

27.03.2024

23.04.2024

07.08.2024

16.08.2024

26.06.2024

23.07.2024

10.10.2024

18.10.2024

29.08.2024

25.09.2024

04.12.2024

13.12.2024

23.10.2024

19.11.2024

Eine Abmeldung ist ausschließlich schriftlich per Email möglich.

 

5. Gebühren

Der Gebührentarif der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld sieht für die Teilnahme an der Sachkundeprüfung ab sofort folgende Gebührentatbestände vor:

  • Vollprüfung (schriftlich und praktisch):          290 Euro
  • Teilprüfung (nur praktisch):                            170 Euro

Bitte beachten Sie unsere geltenden Stornogebühren

  • Bei Rücktritt von der Prüfung vor dem Anmeldeschluss wird keine Stornogebühr erhoben
  • Bei Rücktritt von der Prüfung nach dem Anmeldeschluss wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.
  • Bei Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 70 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.

 

6. Inhalt und Ablauf der Prüfung

Die Sachkundeprüfung Zertifizierter Verwalter nach § 26 a WEG besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil.

Gegenstand der Sachkundeprüfung Zertifizierter Verwalter nach § 26 a Abs. 1 WEG sind die in Anlage 1 aufgeführten Sachgebiete. Hierbei handelt es sich um Sachgebiete:

-Grundlagen der Immobilienwirtschaft (Nummer 1)

-rechtliche Grundlagen (Nummer 2)

-kaufmännische Grundlagen (Nummer 3)

-technische Grundlagen (Nummer 4).

Die Sachgebiete werden anhand von praxisbezogenen Aufgaben inhaltlich abgeprüft.

Die schriftliche Prüfung dauert 90 Minuten und findet als Tablet-Prüfung statt. Folgende Fragetypen sind möglich:

-Einfachwahlaufgaben (Single Choice) – eine Antwort ist richtig

-Mehrfachwahlaufgaben (Multiple Choice) – mehrere Antworten sind richtig

-Kurzantwortaufgaben - ein Rechenergebnis oder Datum ist einzutragen

Die praktische Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling in allen Themenbereichen, auf die sich die Prüfung erstreckt, jeweils mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt.

Um einen Eindruck vom Aussehen und den Funktionen des Prüfungsprogramm zu erhalten, gibt es eine Demo-Version der Prüfung. Bitte beachten Sie, dass es derzeit keine WEG-Demo gibt. Bitte schauen Sie sich eine der anderen Prüfungen an. Bitte beachten Sie zudem, sich hier um eine Demonstration des Prüfungsprogramms handelt und die Fragen inhaltlich nicht regelmäßig geprüft und aktualisiert werden!

Zum mündlichen Prüfungsteil wird zugelassen, wer den schriftlichen Prüfungsteil bestanden hat. Die mündliche Prüfung ist ein 15-minütiges Prüfungsgespräch ohne extra Vorbereitungszeit. Der mündliche Prüfungsteil ist bestanden, wenn mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt sind.

 

7. Prüfungsvorbereitung

Die Art und Weise der Prüfungsvorbereitung ist jedem Prüfungsteilnehmer selbst überlassen. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat in Zusammenarbeit mit einem Expertengremium einen Rahmenplan zur Sachkundeprüfung entwickelt, der die für alle Teilnehmer maßgeblichen Lerninhalte und -ziele verbindlicher und transparenter machen soll. Er dient Ausbildern, Prüfern und Prüfungskandidaten als Leitfaden.

Für die Suche nach Anbietern von Vorbereitungslehrgängen für IHK-Sachkundeprüfungen steht im Internet unter anderem das Weiterbildungs-Informationssystem (WIS) der IHKS zur Verfügung. Die dortigen Zusammenstellungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen weder eine Empfehlung dar, noch ist damit eine qualitative oder inhaltliche Bewertung verbunden.

 

8. Auswirkungen auf die Weiterbildungspflichten

Eine erfolgte Zertifizierung hat keinen Einfluss auf die in § 34 c Abs. 2a GewO vorgeschriebene Weiterbildungspflicht. Auch zertifizierte Verwalter unterliegen der Weiterbildungspflicht in einem Umfang von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraumes von drei Kalenderjahren.