Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld


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Wie unterstützt Sie Ihre IHK?
Als Vermittler zwischen Wirtschaft und Politik machen wir uns als IHK dafür stark, dass bürokratische Hürden abgebaut werden. Dabei unterstützen wir bei der Umsetzung aktueller Regelungen und setzen uns aktiv bei relevanten Themen zugunsten unserer Unternehmen ein. Anfang des Jahres 2020 haben wir zum Thema „Bürokratieärgernisse“ einen Aufruf gestartet, über welchen wir im Artikel „Es bleibt komplex“ in der kommenden April-Ostwestfälischen Wirtschaft informieren.

Was passiert auf Landesebene?
Auf Landesebene vertritt die IHK NRW die Gesamtheit der IHKs in NRW gegenüber der Landesregierung, dem Landtag sowie den für die Kammerarbeit wichtigen Behörden und Organisationen. Im Jahr 2013 hat die Landesarbeitsgemeinschaft die Clearingstelle Mittelstand ins Leben gerufen, um die Interessen der KMU im Blick zunehmen. Mit der Clearingstelle werden geplante, mittelstandsrelevante Gesetze und Verordnungen der Landesregierung auf ihre Verträglichkeit für KMU überprüft. Ziel dieser Prüfung ist es, Belastungen für diese Unternehmen zu identifizieren und schlanke sowie praxistaugliche Regelungen zu finden. Mehr Informationen über die Arbeit der Clearingstelle Mittelstand finden Sie in unserem Interview mit Frau Jahn.

Ein anderes Beispiel auf Landesebene stellt der Beauftragte für Bürokratieabbau dar, welcher von der Bayerischen Staatsregierung im Jahr 2017 berufen wurde. Seine Aufgabe ist es, die Staatsregierung in Fragen des Bürokratieabbaus zu unterstützen und zu beraten. Zudem wurde auf seine Initiative hin der sog. Praxis-Check eingeführt, mit dem Ziel, Vorschriften auf ihre praktische Umsetzbarkeit zu prüfen. Im Interview erzählt er uns von seiner Arbeit und seinem Ziel den Praxis-Check auch auf Bundesebene einzuführen.

Was passiert auf Bundesebene?
Auf Bundesebene arbeiten wir eng mit dem DIHK zusammen und können so den dortigen Gesetzgebungsprozess kritisch begleiten und mitgestalten. Der DIHK hat 2019 eine Online-Umfrage durchgeführt, in welchem die Unternehmen die wichtigsten Forderungen zum Bürokratieabbau bestimmen sollten. Die Themen mit der höchsten Priorität zählten die praxisferne Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ausufernde Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, sowie die zahlreichen und komplexen Statistikmeldungen.

Zusätzlich wurde im Rahmen des Programms "Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung" der Bundesregierung bereits 2006 der Nationale Normenkontrollrat (NKR) als unabhängige Instanz eingerichtet. Dieser hat die Aufgabe, die Bürokratiekosten von allen Gesetzes- und Verordnungsentwürfen darzustellen und somit unnötige Bürokratie zu vermeiden. In seinen Jahresbericht zeigt der NKR der Bundesregierung jährlich die noch bestehenden Missstände auf und gibt Empfehlungen zur bessere Rechtsetzung.

Auf Vorschlag des NKR wurde auch die "One in one out" Regel eingeführt, d.h. für jedes neue Gesetz, welches Belastungen für die Wirtschaft aufbaut, muss Entlastung in gleicher Höhe geschaffen werden. Dadurch soll der Erfüllungsaufwand begrenzt werden, jedoch mangelt es noch an der konsequenten Umsetzung der Ministerien. Oft spiegeln die Schätzungen von Be- und Entlastungen den unternehmerischen Alltag nicht wider, da einmalige Anpassungskosten nicht berücksichtigt oder Entlastungen erst Jahre später wirksam werden. Zudem ist zu kritisieren, dass EU-Regelungen von dem „One in one out“ Prinzip ausgenommen sind.

Im Herbst 2019 wurde von der Bundesregierung das dritte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) verabschiedet. Ziel ist es, deutsche Unternehmen um mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr zu entlasten. Dies ist eine wichtige Initiative um Bürokratie abzubauen, jedoch ist der Inhalt oft nicht weitreichend genug, sodass Unternehmen von den drei Bürokratieentlastungsgesetzen bisher nur wenig spüren.