Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld


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Regionalplan

Der Regionalplan (vormals Gebietsentwicklungsplan/GEP) legt auf der Grundlage des Gesetzes zur Landesentwicklung die regionalen Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die Entwicklung des Regierungsbezirkes und alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Planungsgebiet fest. Er wird mit der Bekanntmachung der Genehmigung sogenanntes Ziel der Raumordnung und Landesplanung. Diese sind von den Behörden des Bundes und des Landes, den Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie von öffentlichen Planungsträgern bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beachten.

Da diese Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbetreibenden eng mit den Auswirkungen des Regionalplanes verbunden sind, vertritt die IHK im Rahmen der Aufstellung oder Änderung des Regionalplanes die Interessen der gewerblichen Wirtschaft. Unser Ziel: Planung soll wirtschaftsfördernd sein.

Darüber hinaus bildet der Regionalplan die Grundlage für die erforderliche Anpassung der Bauleitpläne der Städte und Gemeinden an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung. In seiner Eigenschaft als Landschaftsrahmenplan und forstlicher Rahmenplan beziehen sich die Ziele des Regionalplans (GEP) auch auf die Verwirklichung des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Eine besondere Funktion kommt dem Regionalplan (GEP) im Rahmen vorhabenbezogener Darstellungen in Nordrhein-Westfalen zu. 

 

Teilregionalplan Windenergie

Die Bezirksregierung hat den ersten Entwurf des Teilregionalplans Windenergie für Ostwestfalen-Lippe veröffentlicht. Aufbauend auf den Vorgaben des Landes, wonach in OWL mindestens 13.880 ha Flächen für die Windenergie gesichert werden müssen, hat die Regionalplanungsbehörde Leitlinien und ein einheitliches Kriterienset erarbeitet, auf deren Grundlage die Windenergiebereiche festgesetzt werden. Darüber hinaus wird in einem weiteren Bearbeitungsschritt ausgeschlossen, dass Orte oder Ortsteile von der Windenergie umfasst werden. Mit etwa 13.700 ha von derzeit beplanten 15.600 ha liegt der Hauptteil der Windenergiegebiete in Paderborn und Höxter. Zusätzlich zur Öffentlichkeitsbeteiligung werden alle Gebiete im Jahr 2024 noch einer Umweltprüfung unterzogen.

Weitere Informationen und Unterlagen finden Sie auf der Seite des Regionalrates Detmold.